Westpfalz-Journal.de
Das Online-Magazin von und für Menschen aus der Westpfalz
|
A |
|||
|
A |
|||
|
Redaktion:
Ziel:
Archiv:
|
Kanzlei Feth & Haase warnt: „Gelbes Branchenbuch“ verschickt Europäischen Zahlungsbefehl
Die unlauteren Methoden der Macher des Gelben Branchenbuchs gehen weiter. Bisheriger Verlauf: meist erhielten und erhalten zur Zeit auch wieder in der Westpfalz Geschäftsleute, aber auch Vereine per Fax einen „Eintragungsantrag“. Dort sind die Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer bereits aufgeführt. Das Schreiben erweckt bei den Adressaten zum einen den Eindruck, als handle es sich um die Gelben Seiten, zum anderen, als bestünden schon jahrelange Geschäftsbeziehungen. Erst nach Erhalt einer Rechnung über 780,- Euro lesen die „Kunden“ das Kleingedruckte: 1.) Vertragsabschluss über zwei Jahre zum Jahrespreis von 780,- Euro 2.)„Gerichtsstand ist Budapest, Ungarn. Es gilt ungarisches Recht.“
Spätestens jetzt sollte der Betroffene auch nachlesen, wer eigentlich der Absender dieses Faxes ist: die GBB Ltd mit Sitz auf den Marshall Inseln ! Sofern der Kunde nicht zahlt, erhält er ein seitenlanges Mahnschreiben von Feigenbaum und Stern aus Hongkong. Wer sich auch davon nicht beeindrucken lässt und nicht zahlt, erhält dieser Tage einen Europäischen Zahlungsbefehl aus Ungarn, den eine Notarin Dr. Kàdár aus Budapest ausgestellt hat. „Netterweise“ schickt Dr. Kádár ein Formular zur Erhebung des Einspruchs mit.
Aber Achtung, hier lauert die nächste Falle: das Formular ist in deutscher Sprache, eingereicht werden muss es aber auf Ungarisch! Wird der Einspruch auf Deutsch eingelegt, ist er ungültig mit der Folge, dass der Zahlungsbefehl ohne Weiteres in Deutschland vollstreckbar wird.
Also in jedem Fall Einspruch einlegen, das Formular kann auf der Seite hier klicken in Deutsch ausgefüllt und in Ungarisch ausgedruckt werden. Der Einspruch sollte dann per Einschreiben innerhalb eines Monats nach Zugang an Dr. Kádár geschickt werden, keinesfalls per Fax, da dies unzulässig ist!
Tipp für Vereine und Verbraucher: Eine Gerichtsstandvereinbarung kann nur durch Vollkaufleute getroffen werden. Daher ist in diesen Fällen der Gerichtsstand weiterhin in Deutschland und nicht in Ungarn. Es bleibt abzuwarten, ob das die Ungarischen Gerichte auch so sehen.
|
Aus dem Inhalt: |
|
| Westpfalz | |||
|
|
Frohe
Farben in warmem Ton |
||
| Landstuhl | |||
|
|
Ausstellungseröffnung des 58. Europäischen Schülerwettbewerbes |
||
| Sport | |||
|
|
Judo:
Pfälzische Einzelmeisterschaften U20 in Speyer mehr |
||
| Verschiedenes | |||
|
|
Pfälzer
Bildhauer im Fokus |
||
|
Apotheke
Auto
Bäckerei
Banken
Bauen
Betten und Matratzen
Blumen
Brillen
Bücher
Büro
Computer
Drucken
Foto
Friseur
Gaststätten
Geschenkartikel
Gesundheit
Hörgeräte
Hotel
Imbiss
Mode
Möbel
Musik
Pflegedienste
Raststätte
Rechtsanwälte
Restaurant
Schuhe
Spielwaren
Sport
Telefon
Werbung
Zahntechnik |
|||