– Lautrer Stadtrat legalisiert Cannabis auf den Volksfesten in der Stadt –

Ein fast schon revolutionären Entschluss hat der Stadtrat von Kaiserslautern in seiner jüngsten Sitzung diesen Montag gefasst: Das Rauchen von Cannabis auf den Volksfesten in der Westpfalz-Metropole wird nicht verboten. Damit votierte das Gremium gegen den Vorschlag der Verwaltung und gegen einen Antrag der CDU-Fraktion im Lautrer Stadtrat, die darauf abgerichtet waren, das Kiffen auf den Volksfesten in der Stadt zu verbieten.
Freilich war die Entscheidung im Lautrer Stadtrat nicht unumstritten und das Abstimmungsergebnis fiel denkbar knapp aus: 23 Stadträte aus den Reihen der SPD, der Grünen und der Linken waren gegen den von der Verwaltung eingebrachten Antrag, die Fraktionen von CDU, FWG, FDP und der AfD waren für das Verbot, hatten zusammen allerdings nur 19 Stimmen.
Vorausgegangen war unter anderem ein Antrag der CDU, in dem es zunächst um ein Cannabisverbot auf dem Gelände der Maikerwe ging, der von der Stadtverwaltung auch auf das Volksfest im Oktober ausgeweitet wurde. Die CDU argumentierte in ihrem Antrag, im Interesse des Jugendschutzes auf dem Marktgelände von ihrem Hausrecht gebrauch zu machen und während der Maikerwe, die vom 24. Mai bis 4. Juni stattfindet, dort den Konsum von Cannabis zu verbieten.
In der Begründung heisst es: „Die Maikerwe auf dem Messeplatz in Kaiserslautern ist ein Fest für Kinder, Jugendliche und Familien. Diese bilden einen wesentlichen Teil der Besucher. Ein Verbot von Cannabis bei dieser Veranstaltung ist erforderlich, um potenzielle Gefahren und Risiken, die mit dem Konsum dieser Substanz einhergehen können, zu minimieren. Ein sicherer Veranstaltungsort ist unerlässlich, um ein positives Erlebnis für alle Gäste zu gewährleisten.“
Nicht Cannabis sondern Alkohol sei bei Volksfesten das größte Problem, erklärte Stefan Glander, der Fraktionsvorsitzende der Linken im Lautrer Stadtparlament, der den CDU-Antrag als „Bigotterie“ bezeichnete und der CDU eine Doppelmoral vorwarf. Ähnlich sahen es Marcel Schulz von der SPD und Simon Sander von den Grünen, die es als inkonsequent bezeichnete, Alkohol zuzulassen, während man Cannabis verbiete.
Andreas Jacob von den Freien Wählern argumentierte, dass ein ungehinderte Alkoholkonsum kein Argument sei, nun auch Cannabis auf den Volksfesten in der Stadt zu legalisieren, während CDU-Fraktionsvorsitzende Ursula Düll in erster Linie mit dem Antrag ihrer Fraktion, der mit dem Tagesordnungspunkt der Verwaltung obsolet wurde, primär auf den Jugendschutz abzielte. Zwar sei im Gesetz, das seit dem 1. April die bundesweite Legalisierung von Cannabis regelt, festgehalten, dass „in Sichtweite“ von so genannten Jugendeinrichtungen wie Grundschulen nicht gekifft werden dürfe, allerdings werde gerade die Maikerwe von sehr vielen Familien mit Kindern und von Jugendlichen besucht, in deren Sichtweite dann sehr wohl Cannabis geraucht werden dürfe, argumentierte sie.
Der Freistaat Bayern hat erst in der vergangenen Woche den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit per Gesetz beschränkt: Auf Volksfesten, in Biergärten und im Außenbereich von Gaststätten ist der Konsum verboten, in geschlossenen Räumen greift ohnehin das allgemeine Rauchverbot, dass auch das Kiffen beinhaltet. Auch in Bayern ist die Vorgabe nicht unumstritten, so sprach die SPD im bayerischen Landtag von einer „Cannabis-Hysterie“.
Im Gegensatz zu Bayern sieht die rheinland-pfälzische Landesregierung keinen generellen Handlungsbedarf sondern überlässt es den einzelnen Kommunen, in ihren Volksfestsatzungen das Kiffen jeweils individuell zu regeln. Viele Kommunen berufen sich auf die im Cannabisgesetzt getroffenen Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und argumentieren, dass dort, wo sich Minderjährige aufhalten, generell nicht gekifft werden darf, also auch nicht auf Volksfesten und Jahrmärkten. (von J. Link)

 

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