– Nach CDU-Antrag: Stadtrat debattiert über 600 Hebesatzpunkte –

Können sich die Menschen in Landstuhl noch in diesem Jahr über eine Reduzierung der Grundsteuer B von bislang 752 Prozent auf 600 Hebesatzpunkte freuen? Wenn es nach dem Willen der CDU-Fraktion im Landstuhler Stadtrat geht, soll das zumindest geprüft und mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung abgesprochen werden. Einen entsprechenden Eintrag brachten die Christdemokraten in der jüngsten Sitzung des Landstruhler Stadtrats am vergangenen Dienstag ein – und setzten ihn auch gleich mit der eigenen Stimmenmehrheit durch.
Zum Hintergrund: Im Februar dieses Jahres hatte der Landstuhler Stadtrat vor dem Hintergrund einer deutlich verschärften Haushaltsgesetzgebung des Landes beschlossen, die Grundsteuer B für privat genutztes Bauland von bis dato 562 Prozent um rekordverdächtige 190 Prozentpunkte auf 752 Prozent zu erhöhen. Vorausgegangen war die strikte Auflage der Landesregierung an die für die Haushaltsgenehmigung zuständige Aufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung, Haushalte nur noch zu genehmigen, wenn diese ausgeglichen sind, wozu im wesentlichen die Einnahmen aus den Grundsteuern ausgeschöpft werden sollten.
Zähneknirschend folgte auch der Landstuhler Stadtrat diesen Vorgaben, ähnlich wie fast alle Kommunen im Landkreis Kaiserslautern.
Zwischenzeitlich hatten sich der Kuseler Landrat Otto Rubly und mit ihm fast alle Ortsbürgermeister aus dem Nachbarkreis mit einem Hilferuf an das rheinland-pfälzische Innenministerium gewendet mit der Botschaft, dass 94 der insgesamt 97 Gemeinden im Kreis Kusel ihren Haushalt nicht ausgleichen können – manche auch dann nicht, wenn sie ihre Grundsteuern auf 2000 und mehr Prozentpunkte erhöhen würden. Bei einem Treffen der Innenstaatssekretärin Simone Schneider in Bosenbach – der Bosenbacher Gemeinderat war bereits im vergangenen Jahr aus Protest gegen die Steuervorschriften des Landes komplett zurückgetreten – einigte man sich auf einer Steuerobergrenze von 600 Prozent.
Wir gehen davon aus, dass die Regelungen des rheinland-pfälzischen Innenministeriums für das ganz Land gelten und fordern deshalb, prüfen zu lassen, ob wir in Landstuhl die Grundsteuer ebenfalls auf diesen Wert absenken zu können, um die Menschen in unserer Stadt finanziell zu entlasten“ begründete Mattia de Fazio den Antrag seiner Fraktion. Demnach sollen der Stadtbürgermeister und der Chef der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Landstuhl in einem Gespräch mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung in Kaiserslautern eruieren, ob und wie weit die Steuern gesenkt werden können. Die neuen Steuersätze könnten in einem Nachtragshaushalt verankert werden, so die Vorstellungen der Christdemokraten.
Als „Wahlkampftrick“ bezeichnete Franz Wosnitza, Fraktionsvorsitzender der FWG im Landstuhler Stadtparlament den Antrag der CDU, gegen den er sich vehement aussprach. Aufgabe des Stadtrats sei es, eine verantwortungsvolle und nachhaltige Finanzpolitik zu betreiben und nicht, den Menschen Steuergeschenke zu versprechen, wohlweislich, dass man sie ohnehin nicht einhalten könne. „Wir hinterlassen der künftigen Generation bereits jetzt einen fast verantwortungslosen Schuldenberg. Im Aktuellen Haushalt klafft ein Loh von über drei Millionen Euro. Eine Senkung der Grundsteuer B um 100 Prozentpunkte bedeutet rund 300.000 Euro weniger an Einnahmen oder 300.000 Euro mehr an Schulden, die wir machen müssen“, rechnete Wosnitza vor und erklärte kategorisch, gegen den CDU-Antrag zu stimmen.
Letztlich verabschiedete das Gremium mit den zehn Stimmen der Christdemokraten den Antrag, die vier Mitglieder der FWG-Fraktion stimmten dagegen, die SPD erhielt sich sowohl der Stimme als auch jeglicher Meinungsäußerung zu dem Thema. (von J. Link)

Von Markus Göttel erreichte uns dazu folgender Kommentar:

Es ist immer noch das berühmte „Fass ohne Boden“!
Seit 2022 wurde der Hebesatz der Grundsteuer „b“ in Landstuhl bereits DREI mal erhöht.
Jetzt haben die Kuseler Ortsvorsteher die Zähne gezeigt und mit ihrem Widerstand die grobe Erhöhung FÜR SICH und damit ihren Bürgern reduzieren können.
Für mich als Steuerzahler stellt sich doch nur die eine Frage: ist die Grundsteuererhöhung für Landstuhl so wichtig dass sie erhoben werden muss oder ist sie unnötig und es kann auf sie verzichtet werden.
Da die Hebesätze jetzt nach oben  und unten je nach belieben geregelt werden, entsteht schon der Gedanke, das es darauf eigentlich gar nicht ankommt und hier ein unnötig inszeniertes Kasperletheater geboten wird auf das man eigentlich verzichtet kann.
Es wird Zeit alles mal auf den Prüfstand zu stellen!

Mut zur Umgestaltung

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