– Landstuhler Stadtrat wird Ausbauprogramm formell beschließen –

Wenn der Landstuhler Stadtrat am kommenden Dienstag zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammenkommt, steht unter anderem ein Punkt auf der Tagesordnung, der in der Stadt seit spätestens November 2024 präsenter ist, als der allgewärtige Franz von Sickingen: Der Ausbau der Kaiserstraße. Exakt nennt sich der Punkt um den es geht „Umgestaltung / Ausbau der Kaiserstraße, Beschluss des Ausbauprogramms“.
Wer nun zunächst meint, die Abgeordneten des städtischen Parlaments kommen mit ihrer Debatte über den Ausbau der Landstuhler Magistrale, der rein theoretisch mittlerweile schon fast zur Hälfte abgeschlossen ist, hinterher wie die sprichwörtliche „Alt Fasenacht“, der liegt ziemlich falsch. Genauer verbirgt sich hinter dem Tagesordnungspunkt ein verwaltungsjuristischer Sachverhalt, ohne den die Stadt nicht an einen Teil des Geldes kommt, das derzeit in der Kaiserstraße verbaut wird. Der formelle Beschluss eines Ausbauprogramms ist nämlich die rechtliche Voraussetzung dafür, dass die Stadt (oder die Gemeinde) die so genannten wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau von ihren Bürgern erheben darf.
Deshalb legt das Programm auch genau fest, welcher Bereich der Kaiserstraße aktuell gemeint ist – nämlich die Bauabschnitte 1 bis 3 – wie lange der Ausbaubereich ist und was den so alles gemacht wird in der neuen Kaiserstraße, angefangen vom Bodenaushub über den niveaugleichen Ausbau, Fahrbahnteiler, Gehwege und Regenwasserrinnen bis hin zu den Bäumchen, die entlang der Straße gepflanzt werden und den Laternen, die des Nachts für Erhellung zwischen der Schepp Strooß und der Stadthalle sorgen werden.
Da das, was gemacht wird, jedem der städtischen Abgeordneten hinreichend bekannt ist, ist davon auszugehen, dass der Beschluss so gefasst wird, wie es sich normalerweise für eine Formalie gehört – schnell, einmütig und ohne Kommentare. (von J. Link)

<- Zurück zur Übersicht